Es sieht so aus als hätten sich die umfangreichen administrativen Anstrengungen rund um das Vorhaben die Blaufänkischland Rallye auch unter den wahrlich nicht einfachen Bedingungen bezüglich der Coronapandemie durchzuführen gelohnt.
Bei der heutigen finalen Besprechung mit der zuständigen Vertretern der Bezirkshauptmannschaft und der Austragungsgemeinde konnte ein der Durchführung dienlicher positiver Bescheid verabschiedet werden.
Der stets positive Zweckoptimismus und die allgegenwärtige transparente Herangehensweise des Veranstalters im Vorhaben den Neustart im österreichischen Rallyesport zu vollziehen wurde nun vorab auch mit einer dementsprechenden Menge an Nennungen belohnt.
Für den Veranstalter MCL 68 meint Georg Gschwandner: „immer wieder wurden in der österreichischen Rallyeszene von Aktiven und Fans in den letzten Monaten die Frage gestellt, warum man im Ausland Rallyes veranstalten kann und in Österreich nicht.
Irgendwann im Frühherbst 2020 begann ich diese berechtigte Fragestellung zu hinterfragen, zuerst in meinem Verein, dann bei Veranstalterkollegen und vor allem aber auch wurde ganz von selbst von im Ausland startenden Österreicher Inputs ob der verschiedenen Möglichkeiten und Szenarien einer Durchführung an mich herangetragen.
Vorab bedanken muss ich mich bei meinem Freunden des MCL 68, unseren Partner Club Gamma Racing, dem ARC Organisator Helmut Schöpf sowie der zuständigen Behörden vor Ort!
Als ich verkündete mit der Bezirkshauptmannschaft und den Gemeinden Kontakt aufnehmen zu wollen, um ein Konzept zu erarbeiten, damit man endlich wieder eine Rallye in Österreich veranstalten kann, erkannten meine Freunde sofort, es gilt zu helfen, weil ausreden lässt „der Gschwandner“ es sich eh nimmer…“
So nahm der Veranstalter wie letztes Jahr auch wieder Kontakt mit den ortsansässigen Tourismusverein Blaufränksichland Pur und den Tourismusverband Lutzmannsburg-Mittelburgenland sowie den betreffenden Gemeinden auf.
Auch hier bekam man sofort im Rahmen der Möglichkeiten volle Unterstützung zugesichert.
Der wesentlichste Punkt zur Durchführung war die Frage der Beherbergung.
Eine Anfrage bei der Wirtschaftskammer Burgenland Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft wurde mit dem Verweis auf den §3 Z 6 BSFG 2017 und der damit verbundenen Möglichkeiten zur Beherbergung der Rallyeteams beantwortet.
Freilich darf die Veranstaltung nach der Covid 19 Notmaßnahmenverordnung § 13 nur ohne Zuschauer stattfinden und mit nicht mehr als 200 Teilnehmern, dass wären maximal 100 Rallyeteams. Mechaniker, Funktionäre und Zeitnehmer sind in diese Zahl laut Gesetzestext nicht einzurechnen.
Auch ein umfangreiches Präventionskonzept wurde seitens der Behörde als positiv bewertet.
Sollte nichts absolut Unvorhergesehenes mehr geschehen (und das weiß man ja zurzeit leider nie!), starten am ersten Märzwochenende die Motoren der Rallyeboliden in Österreich exakt dort, wo sie vor einem Jahr verstummten.
(Fotocredit: Harald Illmer)
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